Krank im Urlaub
Facebook kann zum Kündigungsgrund werden. Aber nicht nur der Friseurlehrling musste diese bittere Erfahrung machen. Mittlerweile sind auch andere Fälle bekannt geworden, in denen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung in Urlaub gefahren sind. Man sollte sich also vorher genau überlegen, was man auf Facebook postet.
Beleidigungen als Kündigungsgrund
Wer via Social Media Arbeitskollegen oder seinen Chef beleidigt, muss ebenfalls mit einer fristlosen Kündigung rechnen, falls der Betroffene mitliest. Zumindest dann, wenn man seine Opfer namentlich nennt. Falls man nur eine allgemeine Beleidigung gegenüber mehreren ungenannten Kollegen ausspricht, bedarf es zuvor einer Abmahnung, bevor der Arbeitgeber kündigen darf.
So hat es das Arbeitsgericht Duisburg in einem Fall entschieden. Dabei spiele es nach Ansicht der Richter übrigens keine Rolle, ob man die Beleidigung öffentlich postet oder nur in seinem Freundeskreis.
Wer facebooked kann auch arbeiten
In einem anderen Fall hatte sich eine Bankangestellte mit Migräne krank gemeldet und den Tag zu Hause so begründet, dass sie wegen der Kopfschmerzen im Dunkeln liegen müsse. Da sie aber tagsüber auf Facebook aktiv war und Chef wie Kollegen dies mitbekamen, wurde die Angestellte gefeuert. Wer seine Zeit bei Facebook verbringen könne, der könne auch arbeiten, lautete die Begründung des Arbeitgebers. Von einem Rechtsstreit sah die Betroffene übrigens ab.