Wie der Bund der Steuerzahler darauf hinweist, können Schäden durch Hochwasser als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt aber nur, wenn die Schäden nicht bereits von einer entsprechenden Versicherung übernommen wurden. Schließlich kann man für ein Unglück nicht zweimal einen finanziellen Vorteil bekommen, auch wenn der Schaden noch so groß ist.
Belege sammeln
Sie können viele Dinge angeben, die normalerweise keine außergewöhnliche Belastung darstellen würde. So kann man neu gekaufte Kleidung, Hausrat und auch Renovierungen von Hochwasserschäden steuerlich geltend machen, sofern man dem Finanzamt entsprechende Belege vorlegen kann. Allerdings bleiben Steuerzahler auf einem Eigenanteil sitzen. Wie hoch dieser ist, ist individuell verschieden. Der Eigenanteil errechnet sich aus der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Familienmitglieder.
Weitere Vorteile
Von einem Vorteil bei Hochwasserschäden zu sprechen, wäre nicht angebracht. Trotzdem kann es sein, dass die Betroffenen einen weiteren finanziellen Vorteil erhalten. Denn wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, ist eventuell eine Stundung fälliger Steuern denkbar. Weiter kann es sein, dass man auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten will. Dies muss aber noch entschieden werden.
Auch wenn dieses Entgegenkommen für die Betroffenen nur ein Tropfen auf den berühmten heißen Stein sein dürfte, sollte man trotzdem diese Angebote nutzen. Denn gerade in der schwierigen Situation, wie es sie eben die Lage nach dem erneuten Jahrhunderthochwasser darstellt, hat wohl niemand Geld zu verschenken.