Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Die Gewährleistungsbürgschaft ist eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Auftraggeber. Sie wird auch als Mängelansprüchebürgschaft bezeichnet. Ein Bürge, also beispielsweise eine Versicherung oder eine Bank, übernimmt hierbei Mängel, welche in der Gewährleistungsfrist auftreten. Ver-breitet sind Gewährleistungsbürgschaften in erster Linie in der Bau- und Maschinenbaubranche. Zu-rückzuführen ist das auf das erhöhte Risiko für Mängel oder Baufehler.Die Gewährleistungsbürgschaft wird in Form einer Bürgschaftsurkunde von der Bank / Versicherung dokumentiert, welche dem Auftraggeber als zusätzliche Sicherheit vorgelegt werden kann. Warum das sinnvoll ist, behandelt der nächste Absatz.
Rechtlicher Hintergrund: Sicherheitseinbehalte durch den Auftraggeber
Sicherheitseinbehalte nach der VOB sind finanzielle Beträge, die der Auftraggeber zurückhält, bis sichergestellt werden kann, dass der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat. Insbesondere bezüglich der Mängelhaftung und eventuellen Gewährleistungsansprüchen. In der Baubranche sind Sicherheitseinbehalte in Höhe von mindestens fünf Prozent der Projektsumme üblich, die bis zum Ende der Gewährleistungsfrist einbehalten werden können.Beispiel: Ein Bauunternehmen hat ein großes Mehrfamilienhaus mit 16 Parteien geplant und umgesetzt, die Auftragssumme liegt bei acht Millionen Euro. 400.000 Euro darf der Auftraggeber zurück-halten, bis die Gewährleistungsfrist von vier Jahren (VOB, Teil B) abgelaufen ist. Während dieser Zeit kann der Auftraggeber den Einbehalt nutzen, um eventuelle Mängel, die auf die Leistungen des Bau-unternehmens zurückzuführen sind, zu beseitigen.
Sicherheitseinbehalte gefährden gerade bei großen Projekten die Liquidität eines Unternehmens und führen dazu, dass negative Forderungen bilanziert werden müssen. Hierdurch verschlechtert sich die Bonität des Bauunternehmens und es kann schlimmstenfalls zu finanziellen Engpässen kommen.
Vorteile für Bauunternehmen durch die Gewährleistungsbürgschaft
Die Gewährleistungsbürgschaft bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, die ihre finanzielle Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dazu zählen:• Liquiditätssicherung: Anstatt liquide Mittel wird die Bürgschaft als Sicherheit hinterlegt und verbessert somit die Bonität des Betriebes.
• Erhöhte Planungssicherheit: Dank der Gewährleistungsbürgschaft kommt es nicht zu plötzlichen finanziellen Ausfällen und Engpässen.
• Wettbewerbsvorteil: Die Bürgschaft ist eine zusätzliche Sicherheit für Auftraggeber, welche dem ausführenden Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
• Stärkung der Bonität: Die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens wird gestärkt, da keine großen Summen als Sicherheiten gebunden sind.
Zudem: Der Auftraggeber profitiert nicht nur von einer zusätzlichen Sicherheit, sondern auch von einer Garantie, dass er im Falle eines Gewährleistungsanspruchs diesen Schaden auch erstattet bekommt. Bescheinigt wird dies mit der Ausstellung einer Bürgschaftsurkunde durch den Versicherer oder die Bank. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Auftraggeber gesetzlich nicht verpflichtet ist, die Bürgschaft zu akzeptieren. Er kann auch einen klassischen Einbehalt vornehmen, was jedoch nur in seltenen Fällen präferiert wird.
Kosten und Beantragung einer Gewährleistungsbürgschaft
Die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft richten sich in erster Linie nach der Größe und der Höhe der Forderungen des jeweiligen Unternehmens. Typischerweise bewegen sich die jährlichen Kosten zwischen 1,5 und 3 Prozent der Bürgschaftssumme. Die Beantragung erfolgt immer durch den Auftragnehmer.Tipp: Um offene Fragen zu klären, individuelle Konditionen zu erfragen und besser zu verstehen, wie Sie eine Gewährleistungsbürgschaft abschließen, empfehlen wir, beim entsprechenden Versicherer oder der präferierten Bank ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.