Höherer Grundfreibetrag für alle
Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro. Bis zu diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Gehaltskonto. Liegt das Monatsgehalt unter 6.500 Euro, wird außerdem weniger für die Rentenversicherung fällig.
Abbau der kalten Progression
Damit Arbeitnehmer aufgrund steigender Lebenshaltungskosten nicht weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt der Staat die Steuertarife. Durch eine eingerechnete Inflationsrate von 1,65 Prozent greift der Spitzensteuersatz erst bei einem höheren Einkommen. „Faktisch sinkt der Steuersatz somit für alle Arbeitnehmer, auch für Spitzenverdiener“, sagt Udo Reuß, Steuer-Experte bei Finanztip. Im Ergebnis gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54.950 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 54.058 Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils doppelte Beträge.
Kindergeld steigt
Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 2 Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind beträgt es jetzt 194 Euro. Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag. Für die meisten Eltern ist das Kindergeld die günstigere Form der Berücksichtigung, weshalb der Kinderfreibetrag allenfalls bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags eine praktische Rolle spielt. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 36 Euro für jeden Elternteil, also insgesamt um 72 Euro. Ein Elternpaar kommt dadurch im Jahr 2018 auf einen Kinderfreibetrag von 7.428 Euro.
Bei der Sozialversicherung zahlen viele weniger
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Weniger zahlen viele auch bei der Krankenkasse, denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine tragen müssen, sinkt im Durchschnitt von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich. Besserverdiener müssen für einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Ab einem Bruttogehalt von 6.500 Euro (West) oder 5.800 Euro (Ost) hält sich dadurch die Steigerung des Nettogehalts in Grenzen.
Mehr von der Altersvorsorge absetzen
Sparer dürfen im Vergleich zum Vorjahr 350 Euro mehr steuerfrei in die gesetzliche Rentenversicherung, in ein berufliches Versorgungswerk oder in einen Rürup-Sparvertrag einzahlen. Die aktuelle Grenze liegt somit bei 23.712 Euro. Arbeitnehmer können doppelt so viel wie 2016 steuerfrei in ihre betriebliche Altersvorsorge investieren: bis zu 6.240 Euro im Jahr.
Investmentfonds und ETFs werden anders besteuert
Investmentfonds und ETFs werden ab 2018 grundlegend anders besteuert: 15 Prozent Körperschaftsteuer werden auf inländische Einkünfte fällig. „Dadurch sinken zwar die Ausschüttungen, als Ausgleich dafür bleibt aber ein Teil der Erträge und Gewinne aus dem Verkauf für Anleger steuerfrei“, sagt Reuß. Die gute Nachricht: „Anleger haben weniger Arbeit bei der Steuererklärung. Denn den Steuerabzug am Jahresanfang übernimmt die Depotbank.“ Bei Fondsanteilen, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben die bis Ende 2017 aufgelaufenen Kursgewinne dauerhaft steuerfrei. Wertzuwächse bei diesen Alt-Fonds ab 2018 sind noch bis 100.000 Euro steuerfrei. Tipp von Reuß: „Den Freibetrag kann man vervielfachen: Fondsanteile einfach auf die Kinder übertragen.“
Neurentner müssen mehr versteuern
Wer dieses Jahr in den Ruhestand geht, sollte beachten, dass 76 Prozent der ausgezahlten Rente versteuert werden. „Nur noch 24 Prozent bleiben steuerfrei“, sagt Reuß. Wie viel die Änderungen für einen Steuerpflichtigen genau ausmachen, hat Finanztip auf der eigenen Website in vier übersichtlichen Grafiken dargestellt.