Doch wie sieht die steuerliche Anpassung eigentlich aus? Welche steuerlichen Regeln gilt es beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Bitcoin, Ethereum & Co. zu beachten? In diesem Artikel werden wir uns mit der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen für Privatpersonen in Deutschland befassen. Wir prüfen, wie hoch die Steuern sind und welche Möglichkeiten es gibt, um Gewinne nicht versteuern zu müssen.
Hinter dem einfachen Kauf steckt eine komplexe Technologie
Heutzutage funktioniert der Kauf von Bitcoin und Co. mittels PayPal oder Kreditkarte auf Börsen und Brokern innerhalb weniger Minuten. Doch die wenigsten kennen die Technik hinter den digitalen Münzen.Kryptowährungen sind digitale Währungen, die mithilfe von kryptografischen Verfahren geschaffen, verwaltet und mit denen Zahlungen Peer-to-Peer abgewickelt werden. Sie basieren auf einem dezentralen Netzwerk, das auf der Blockchain-Technologie aufbaut.
Die Blockchain ist eine digitale Aufzeichnung aller Transaktionen, die in einem bestimmten Netzwerk getätigt wurden. Durch die Verwendung der Blockchain-Technologie werden Kryptowährungen extrem sicher und transparent.
Eine digitale Münze ist im wesentlichen „Geld“, das online existiert und für Finanztransaktionen genutzt werden kann. Die meist verwendete Form von Kryptowährung ist der 2009 von Satoshi Nakamoto erschaffene Bitcoin, aber es gibt mittlerweile laut Statista weltweit 9.974 verschiedene Kryptowährungen am Markt.
Steuerliche Behandlung für Privatpersonen
In Deutschland werden Kryptowährungen als privates Vermögen behandelt. Das bedeutet, dass alle Gewinne, die mit dem Kauf und Verkauf erzielt werden, versteuert werden müssen. Zu beachten ist jedoch, dass nach Beschluss des Europäischen Gerichtshofes die virtuellen Währungen als reines Transaktionsmittel ohne Verwendungszweck anzusehen sind und somit nicht als Währung im eigentlichen Sinne gilt. Daher fallen auf Bitcoin und Co. keine Mehrwertsteuer an. Im Umkehrschluss sollte man jedoch nicht davon ausgehen, dass auf diese grundsätzlich keine Steuern anfallen!Kryptowährungen, die verkauft werden, unterliegen der Einkommensteuer (23 EStG) und müssen dementsprechend in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Anleger müssen jedoch beachten, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nur dann versteuert werden müssen, wenn dieser innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt.
Des Weiteren unterliegen Kryptowährungen aufgrund der oben bereits genannten Anerkennung als privates Vermögen der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Das bedeutet, dass auch vererbte oder gar verschenkte Bitcoins & Co. der steuerlichen Behandlung unterliegen.
Nach Einhaltung welcher Frist kann ich Kryptos steuerfrei verkaufen?
Durch die Einstufung als reines Spekulationsobjekt können Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr vollständig steuerfrei gestellt werden. Hierbei ist es vollkommen irrelevant, ob es sich um einen Betrag von 20 € oder 20.000 € handelt.Außerdem gilt die Freigrenze von jährlich 600 € bei der Versteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften. Zu beachten gilt, dass schon bei Überschreiten der Freigrenze von einem Euro auf den gesamten Betrag eine Steuer anfällt.
Einen besonderen Punkt sollten Anleger allerdings nicht aus den Augen verlieren. Wurden die Kryptowährungen infolge des Haltezeitraumes verliehen, auch unter dem Namen „Lending“ bekannt, folgt eine Verlängerung der Spekulationsfrist auf satte zehn Jahre!
Außerdem müssen Anleger noch den Aspekt beachtet, dass nicht alle Kryptos, die verkauft werden, auch als „angeschafft“ eingestuft werden. Dies ist primär dann der Fall, wenn die Verkäufer sie auf anderem Wege außer dem einfachen Ankauf auf einer Börse erhalten haben. In jedem Einzelfall ist es entsprechend notwendig zu prüfen, ob § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Anwendung kommen kann oder nicht. Kurz gesagt, es sollte vorab immer geprüft werden, ob die zu verkaufenden Kryptos tatsächlich der einjährigen Spekulationsfrist unterliegen.
Wie werden Verluste beim Kryptoverkauf behandelt?
Wer in Kryptowährungen investiert und mit einem Verlustgeschäft abschließt, kann sich diese mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen lassen. So kann die Steuerlast gemindert werden. Wurden in einem Jahr keine Gewinne gemacht, haben Anleger die Möglichkeit, die Verluste auf künftige Jahre vorzutragen oder rückwirkend auf das vorhergehende Jahr zu setzen.Schwierig gestaltet sich das Ganze, wenn es zum Diebstahl der Kryptos kommt, denn dieser wird steuerlich betrachtet nicht als Verwertungsgeschäft gesehen. Es besteht somit keine Chance, diesen Verlust steuerlich geltend zu machen.
Starke Kursschwankungen – wie lässt sich der Veräußerungsgewinn versteuern?
Der Veräußerungsgewinn entsteht, wenn man eine Kryptowährung für einen höheren Preis verkauft, als man diese gekauft hat. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Kryptowährungen genauso wie Aktien unter Kursschwankungen leiden.Die Fifo-Methode („First in, first out“) ist die gebräuchlichste Methode, um die Reihenfolge der Ein- und Verkäufe von digitalen Coins zu bestimmen. In der Regel werden so also die Bitcoins, die Anleger als Erstes gekauft haben, mit den Bitcoins verrechnet, die zuerst verkauft wurden.
Wie hoch sind die Steuern auf Kryptowährungen?
Wenn Anleger Kryptos kaufen und innerhalb eines Jahres wieder verkaufen und damit mehr als 600 € verdienen, erhebt das Finanzamt einen Teilanspruch. Doch wie viel Steuern fallen an?Fakt ist: Anleger müssen den Gewinn mit ihrem persönlichen Steuersatz als sonstige Einkünfte versteuern. Doch genaue Zahlen lassen sich hier nicht pauschal nennen, da der Steuersatz vom individuellen Einkommensniveau, dem Familienstand und eventuell vorhandener Kinder abhängig ist.
Fazit – es gilt die Fristen und Grenzen zu beachten
Kryptowährungen sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, sofern sie nicht länger als ein Jahr gehalten werden. Im Umkehrschluss gelten länger als ein Jahr gehaltene digitale Währungen somit auch als steuerfrei. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass nur Steuern anfallen, wenn der Gewinn aus den Verkäufen die Freigrenze von 600 € übersteigt.Wenn Anleger im Bezug auf die Einkommensteuer Steuerfreiheit auf ihre Verkäufe genießen möchten, ist es also wichtig, die Kryptowährungen länger als ein Jahr nach dem Kauf zu halten. Sollte man diese allerdings mittels „Lending“ verleihen, erhöht sich diese Frist auf zehn Jahre!
Auch gerade für Anleger, die auf das schnelle Spekulationsgeschäft aus sind und von der Volatilität profitieren, geht es wahrscheinlich nicht ohne steuerliche Abgaben. Des Weiteren sollte jeder den § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG beim Verkauf im Auge behalten!