Was genau versteht man unter der Mobilitätsprämie?
Die Mobilitätsprämie wurde ins Leben gerufen, um zu verhindern, dass Pendler einen Nachteil erleiden, die ein Einkommen erwirtschaften, das unterhalb des Steuerfreibetrages liegt. Denn andernfalls wären andere Arbeitnehmer, bei denen die Entfernungspauschale erhöht wurde, klar im Vorteil. Die Mobilitätsprämie ist damit eine neue steuerliche Regelung, die im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden kann und die Steuerbelastung für Arbeitnehmer, die in diesen Kreis fallen, senkt.
Welcher Personenkreis hat Anspruch auf die Mobilitätsprämie?
Die Mobilitätsprämie soll Arbeitnehmer unterstützen, die nur ein geringes Einkommen erzielen und dabei aufgrund eines langen Arbeitsweges gleichzeitig die Belastung in Form hoher Mobilitätskosten für den Arbeitsweg zu tragen haben. Anspruchsberechtigt sind daher Steuerpflichtige, deren Einkommen unter dem Wert des Eingangssteuersatzes liegt. Zudem muss der einfache Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer betragen. Für jeden darüberhinausgehenden Kilometer Arbeitsweg können 14 % der erhöhten Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Dies kann eine erhebliche steuerliche Ersparnis bedeuten.
Ein Arbeitnehmer, der im Jahr 8.000 Euro verdient und damit unter dem Eingangssteuersatz liegt, kann sich bei 120 Arbeitstagen im Jahr und 30 Kilometer Anfahrtsweg zur Arbeit folgenden Betrag ersparen:
Für die einfache Entfernungspauschale bis 20 km werden € 720,-- angesetzt. (20 km x 120 Tage x € 0,30) Die darüberhinausgehenden 10 km werden mit € 0,35 und ebenfalls 120 Tagen multipliziert, was € 420,-- ergibt. Das ergibt somit € 1140,--. Davon abzuziehen ist der generelle Pauschbetrag von € 1000,--, womit sich € 140,-- ergeben.
Da die Differenz aus dem Grundfreibetrag von € 9744,-- abzüglich des Jahreseinkommens von € 8.000,-- höher ist als die erhöhte Entfernungspauschale, werden die € 420,-- als Grundlage zur Bemessung der Mobilitätsprämie herangezogen. Diese beträgt 14 % davon; somit € 58,80.
Wie beantragt man die Mobilitätsprämie?
Die Mobilitätsprämie lässt sich sehr einfach wie andere Freibeträge im Rahmen der Steuererklärung beantragen. Dafür muss lediglich das dazugehörige Antragsformular ausgefüllt und mit abgegeben werden. Dabei handelt es sich um die Anlagen Mobilitätsprämie sowie um die Anlage N. Einzutragen sind dabei die Werte der Pendlerpauschale und der Kilometerpauschale.
Wichtiger Benefit für Teilzeit-Mitarbeiter
Die Mobilitätsprämie ist nicht nur für Arbeitnehmer relevant, sondern sollte auch von Arbeitgebern beachtet werden, die anspruchsberechtigte Arbeitskräfte beschäftigen. Die Infos zur Mobilitätsprämie sollten in jedem Fall an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb weitergeleitet werden. So haben diese die Möglichkeit, den Antrag dafür abzugeben und die Prämie tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, die einen längeren Arbeitsweg haben, ist dies eine willkommene Entlastung, die genutzt werden sollte. Nicht in allen Branchen sind gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation hohe Lohnsteigerungen möglich, sodass jegliche anderen Entlastungsmöglichkeiten genutzt werden sollten. Denn schließlich wird damit auch die Motivation der Belegschaft gesteigert. Die Mitarbeiter sind außerdem fokussierter bei der Arbeit, wenn sie sich weniger um ihre finanziellen Belange zu sorgen haben. Im Idealfall übernimmt der Arbeitgeber auch die korrekte Berechnung der Mobilitätsprämie für die Mitarbeiter und unterstützt diese bei der Beantragung, sofern notwendig.