Seit dem 18. März 2009 Jahr kann man die Fahrtkosten wieder absetzen und für jeden gefahrenen Kilometer zu seiner Arbeit 30 Cent bei seiner Steuererklärung geltend machen. Zuvor waren es 36 Cent für die ersten 10 Kilometer und 40 Cent für jeden weiteren Kilometer. Aber nicht jeder Kilometer und nicht jede Strecke kann auch von jedem abgesetzt werden.
Grundsätzlich ist egal, ob man den Weg zur Arbeit mit dem eigenen PKW, dem Bus oder dem Rad zurücklegt. Die gefahrenen Kilometer können dann als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Weg zur Arbeit kann pro Arbeitstag aber nur einfach angegeben werden. Wer in der Mittagspause nach Hause fährt oder zuhause etwas vergessen hat, kann diese gefahrenen Kilometer nicht angeben. Das gilt aber nur, wen man einen Job hat. Hat man mehrere Arbeitsstellen, können auch die Kilometer zwischen den verschiedenen Jobs geltend gemacht werden. Maximal dürfen aber höchsten 50 Prozent der gesamten Entfernung angesetzt werden.
Angeben darf man nur die Kilometer auf der kürzesten Strecke. Wer einen Umweg fährt, muss triftige Gründe haben und nachweisen können, dass man beispielsweise auf der längeren Strecke deutliche Zeitersparnisse hat, weil man Staus oder Baustellen umfahren kann.
Abgegolten sind auch alle weiteren möglichen Kosten wie Parktickets, Diebstahl, Versicherung oder Kosten für die Finanzierung. Diese Posten dürfen bei der Steuererklärung nicht mehr separat angegeben werden. Nicht abgegolten sind hier die Kosten, die bei einem Unfall entstehen.
Maximale Fahrtkosten
Die Summe durch Fahrtkosten darf am Jahresende 4.500 Euro nicht übersteigen. Ausgenommen sind hier Fahrten mit dem privaten PKW, einem zur Nutzung überlassenen Firmenwagen und öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern die höheren Ausgaben nachgewiesen werden können. Auch durch Flugreisen können sich die jobbedingten Reisekosten deutlich erhöhen. Hier können Sie für die Fahrt zum Flughafen die Kilometerpauschale ansetzen. Der Flug muss dann separat ausgewiesen werden. Hier werden auch nur die tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigt.
Um die volle Summe geltend machen zu können, muss der Weg zur Arbeit mit folgenden Verkehrsmitteln zurückgelegt werden:
- Öffentliche Verkehrsmittel (ohne Belege)
- Fahrrad
- Kraftrad (Motorrad, Moped, Motorroller)
- als Mitfahrer bei einer Fahrgemeinschaft, an Tagen an denen man von anderen mitgenommen wird
- zu Fuß
Die mit 30 Cent angesetzten Kilometer gelten nur für den Weg zur Arbeit. Anders sieht es bei Dienstfahrten an, die Sie aufgrund Ihres Jobs während der Arbeitszeit zurücklegen. Hier können Sie jeden Kilometer mit 60 Cent geltend machen.