Als Chef Ihres Unternehmens sind sie dazu verpflichtet, alle drei Monate Einkommensteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten. Die Höhe dieser Vorauszahlungen richtet sich nach Ihrem Einkommensteuerbescheid für das vergangene Jahr. Diese Zahlungen tätigt man nicht wirklich gerne, doch wenn die Geschäfte laufen, sind sie meist kein Problem. Wenn Ihre Einnahmen im laufenden Jahr aber in keinem Verhältnis mehr zum Vorjahr stehen, können Sie beim Finanzamt eine Reduzierung Ihrer Vorauszahlung erwirken. Das geht wie folgt:
Formloses Schreiben ans Finanzamt
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Darin sollten Sie erläutern, um wie viel sich Ihr Einkommen reduziert hat. Ein mittlerer dreistelliger Betrag im Monat sollte es schon sein, damit Sie Chancen auf Erfolg haben. Außerdem sollten Sie dem Finanzamt erläutern, wie sich Ihr Einkommen im laufenden Jahr zusammensetzt.
Gründe nennen
Zudem sollten Sie ein paar stichhaltige Gründe nennen. Das können sein:
Geringerer Gewinn in Folge von höheren Betriebsausgaben und/oder -einnahmen
Unterhaltszahlungen sind zu leisten
Leistung von Spenden
außergewöhnliche Belastungen stehen noch im laufenden Kalenderjahr an
lebenslange, wiederkehrende Vorsorgeleistungen
Generell liegt hier viel im Ermessensspielraum Ihres Finanzamtes. Wenn Sie es finanziell schaffen, Ihre Vorauszahlungen zu leisten, sollten Sie dies tun. Nachdem im nächsten Jahr Ihr Steuerbescheid für das Jahr X ergangen ist, erhalten Sie den zu viel gezahlten Betrag zurück.
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- Marco Heibel
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