Sofern man eine Mahlzeit nutzt, um dabei geschäftliche Dinge zu besprechen, kann man zumindest 70 Prozent der Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. Das Essen muss allerdings in einem Restaurant stattfinden. Wer selber kocht, um seine Geschäftspartner zu beeindrucken, kann den entsprechenden Einkauf nicht von der Steuer absetzen. Wichtig ist ebenfalls, dass man mit einem Geschäftspartner essen geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob letztendlich auch ein Geschäft zustande kommt, was die Interpretation eines Geschäftsessens erweitert. Ein Mitarbeiter zählt hier allerdings nicht dazu.
Was gehört auf den Bewirtungsbeleg
Bevor man nun die Rechnungen bei seinem Steuerberater einreicht, sollte man überprüfen, ob alle wichtigen Angaben auf dem Bewirtungsbeleg gemacht sind. Dazu gehören zunächst die Namen aller bewirteten Personen und den Anlass des Geschäftsessens. Eine Projektbesprechung oder die Art der Zusammenarbeit könnten solche Gründe sein.
Ein Bewirtungsbeleg muss zudem maschinell erstellt sein. Er muss das Datum der Bewirtung und die Rechnungsnummer ausweisen. Vom Restaurant müssen zudem die komplette Adresse und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben sein.
Um einen Bewirtungsbeleg einreichen zu können reicht es nicht, dass die Endsumme angegeben ist. Alle Speisen und Getränke müssen separat aufgelistet sein. Auf dem Beleg müssen sowohl Nettosumme, der aktuelle Mehrwertsteuersatz und der daraus folgende Mehrwertsteuerbetrag stehen. Sie können auch Trinkgelder absetzen. Diese müssen aber auch separat aufgelistet sein. Am Ende muss der Bewirtungsbeleg handschriftlich vom Einreichenden unterschrieben werden.
Nur wenn alle diese Angaben korrekt vorhanden sind, können Sie einen Bewirtungsbeleg bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Restauranttipps, Interviews mit Spitzenköchen und Gourmetthemen bei unserem Partner worlds of food