Geheime Codes in Arbeitszeugnissen istockphoto.com/peepo
  • Christian Riedel

Geheime Codes in Arbeitszeugnissen

Nach jeder Beschäftigung kann man vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen. Dies darf dem Angestellten den weiteren Berufsweg nicht verbauen und darf nichts Negatives beinhalten. Doch nicht alles, was sich positiv anhört, ist auch ein Kompliment.

Arbeitszeugnisse kann man in zwei Gruppen einteilen: die einfachen Zeugnisse und qualifizierte Arbeitszeugnisse. Während das einfache Zeugnis nur Angaben über die Art der Beschäftigung gibt, beschreibt das qualifizierte Zeugnis auch den Einsatz, die Motivation und das Verhalten des Arbeitnehmers. Da aber der Arbeitgeber sich nur mit Wohlwollen über den Arbeitnehmer äußern darf, um diesem die weiteren Berufschancen nicht zu verbauen, sind die qualifizierten Arbeitszeugnisse zunehmend in Verruf geraten. Daher hat sich eine Art Geheimcode entwickelt, mit dem die Arbeitgeber unterschwellig den Arbeitnehmer beurteilen und auch negative Eigenschaften darstellen kann.

Viele der Codes sind nicht mehr wirklich geheim. Es sind schon ganze Bücher über die Formulierungen in Zeugnissen geschrieben worden. Daher hat ein Arbeitszeugnis nicht mehr den Stellenwert, den es früher einmal hatte. Dennoch sollte man Wert darauf legen, dass gewisse Formulierungen nicht darin vorkommen.

Diese Angaben sollte man streichen

Pünktlichkeit ist in jeder Arbeitsstelle eine Selbstverständlichkeit. Wird der Punkt im Zeugnis extra erwähnt, hat der Bewerber in der Regel nur wenig weitere positive Eigenschaften. Daher sollte der Punkt „Pünktlichkeit“ besser nicht im Zeugnis auftauchen. Auch eine Einschätzung der Geselligkeit deutet eher darauf hin, dass dem Bewerber die private Kommunikation mit den Kollegen wichtiger ist als seine Arbeit. Zudem kann dieser Punkt unterschwellig auf private Probleme, z.B. mit Alkohol, hindeuten. In nicht-sozialen Berufen sollte auch der Punkt Einfühlungsvermögen besser nicht erwähnt werden, da dieser auf sehr privaten Umgang mit Kollegen hindeutet.

Diese Angaben gilt es zu beachten

Wenn jemand Arbeitnehmerinteressen beispielsweise in der Gewerkschaft oder im Betriebsrat vertritt, ist das zwar positiv und zeigt sein Engagement, könnte dem einen oder anderen Arbeitnehmer aber als Warnung dienen. Auch das Einbringen von Verbesserungsvorschlägen muss in einem Zeugnis nicht unbedingt erwähnt werden. Zu schnell kommt der Verdacht der Besserwisserei auf. Hier kommt es auf die Formulierung an. Folgt auf diese Angabe auch ein positives Ergebnis, beispielsweise dass Einsparungen gelungen oder Arbeitsprozesse dadurch verbessert wurden, können die Verbesserungsvorschläge im Zeugnis stehen bleiben.

Aufpassen muss man noch bei der Beendigung der Tätigkeit. Hier sollten Gründe genannt werden, warum das Arbeitsverhältnis gelöst wird. Ohne Gründe kann dies ein negatives Zeichen sein. Zukunftswünsche sind kein Muss in einem Zeugnis, können aber das ehrliche Bedauern ausdrücken, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Media