Autor Oliver Eikel von unserem Partner finanzpraxis.com verrät Ihnen, was Sie beim Verfassen von geschäftlichen Emails beachten sollten, und welche Verstöße gegen den Email-Knigge Sie unbedingt vermeiden sollten.
Wenn es im Job richtig stressig wird, braucht man Entspannung. Leider hat man oft keine Zeit, um richtig zur Ruhe zu kommen. Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie auch mit wenig Zeit dem Körper etwas Entspannung gönnen können.
Sport ist gesund aber auch riskant. Je nachdem, welche Sportart man ausübt, besteht eine hohe Verletzungsgefahr. Eine Unfallversicherung deckt nicht alle Sportverletzungen ab. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten bei Sportunfällen geschützt sind.
Dass sich Ehepaare zusammen oder getrennt veranlagen lassen können, ist vielen Menschen bekannt. Doch was passiert bei einer Trennung? Und wie sieht es mit der Veranlagung aus, wenn man einen Versöhnungsversuch unternimmt?
Zunächst einmal gilt der Grundsatz, dass im Jahr einer Trennung keine steuerliche Veränderung erfolgt. Die Steuerklassen müssen also nicht gewechselt werden. Haben Sie vorher ein Splitting beantragt, bleibt dieses im gesamten Trennungsjahr bestehen.
Zusammenveranlagung bei Versöhnungsversuch: Bedingungen
Ein Versöhnungsversuch kann die Zusammenveranlagung über das Trennungsjahr hinaus retten. Hierzu müssen Sie mit Ihrem (Ex-)Ehepartner wieder im gleichen Haushalt leben. Allerdings ist es nicht damit getan, nur eine oder zwei Wochen zusammenzuwohnen. Um Absprachen zu verhindern, die allein auf einen günstigeren Steuertarif abzielen, erkennt das Finanzamt auf der Basis eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2005 nur „ernst gemeinte Versöhnungsversuche“ an. Als Mindestmaß wurde hier ein Zeitraum von einem Monat festgelegt.
Allerdings beäugen Finanzbeamte Versöhnungsversuche sehr kritisch, vor allem wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere und eine Trennung schon wieder kurz hinter der Monatsgrenze erfolgt. Das Finanzamt kann daher zusätzliche Informationen verlangen. Scheinen dem zuständigen Finanzamten die Gründe für den Versöhnungsversuch plausibel und wird der Verdacht einer Absprache aus Gründen der Steuerersparnis zerstreut, steht einer gemeinsamen Veranlagung aber nichts mehr im Wege. Übrigens: Gemeinsame Urlaube können nicht als Versöhnungsversuch gewertet werden.
Zusatzversicherungen gibt es viele. Manche sind sinnvoll, manche weniger. Gerade für Freiberufler und Selbständige, aber auch für Arbeitnehmer kann sich eine Private Krankentagegeldversicherung unter gewissen Umständen lohnen.
Telefonieren mit dem Mobiltelefon im Ausland ist in den letzten Jahren deutlich günstiger geworden. Dennoch existiert immer noch die eine oder andere Kostenfalle, die Ihre Handyrechnung sprengen könnte. Hier erfahren Sie, wie Sie diese Kostenfallen umgehen.
Kaum ein Unternehmen kommt heutzutage noch ohne eigene Facebook-Seite aus. Doch bei der Gestaltung gilt es, Fehler zu vermeiden. Schließlich können Ansehen und Seriosität der Firma unter dem Eindruck eines schlechten Facebook-Auftritts immensen Schaden nehmen.
In jedem Jahr werden rund 200.000 Wildunfälle bei Versicherungen gemeldet. Doch nicht immer haftet die Kfz-Versicherung für den Schaden. Ob die Versicherung zahlt, hängt unter anderem davon ab, mit welchem Tier man zusammenstößt.
Alle reden vom Burnout-Syndrom. Doch das Gegenteil vom Burnout ist nicht weniger schlimm. Beim so genannten Boreout sorgt Langeweile am Arbeitsplatz für Frust und Depressionen. Hier erfahren Sie, worum es sich beim Boreout genau handelt und was Sie dagegen tun können.
Normalerweise schließt man eine Versicherung aus einem guten Grund ab. Doch es kommt auch vor, dass sich eine Police nach ein paar Jahren nicht mehr lohnt. Die Frage ist nun: Wie kommt man aus der Versicherung wieder heraus?
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, hat man zunächst andere Dinge im Kopf als dessen Versicherungsportfolio. Dennoch ist oft schnelles Handeln vonnöten. Lesen Sie hier, welche Versicherungen Sie kündigen sollten bzw. was Sie tun müssen, um eine Police überschreiben zu lassen.