Die Wintersportsaison ist so gut wie vorbei und so mancher Kollege kam mit dem Arm oder einem Bein im Gips wieder nach Hause. Gerade Wintersport birgt ein hohes Verletzungsrisiko. Aber auch beim Fußball, Volleyball oder Basketball reißt schnell ein Band oder bricht ein Knochen. Auch eigentlich harmlose Sportarten wie Joggen oder Radfahren sind nicht frei von Unfällen. Um sich von den Folgen eines Unfalls zu schützen, schließen viele Hobbysportler eine Unfallversicherung ab. Doch die springt nicht bei jedem Sportunfall ein.
Entscheidend für die Unfallversicherung ist, dass auch ein Unfall im eigentlichen Sinne des Wortes vorhanden sein muss, also ein „von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“. Von Fall zu Fall kann die Auslegung des Unfalls stark variieren. Was ist beispielsweise, wenn ein Skifahrer einem anderen ausweicht und sich bei der Ausweichbewegung ohne direkten Einfluss von außen eine Verletzung zuzieht?
In einem aktuellen Fall wollte die Unfallversicherung, die ein Wintersportler abgeschlossen hatte, nicht bezahlen. Der Skifahrer hatte sich beim Ausweichen eine schwere Schulterverletzung zugezogen, ohne vom anderen Sportler berührt worden zu sein. Für die Versicherung lag keine Einwirkung von außen, sondern eine „Eigenbewegung“ als Ursache und somit auch kein Unfall vor. Nachdem zwei Instanzen (Landgericht Hannover und Oberlandesgericht Celle) der Versicherung Recht gaben, verfügte erst der Bundesgerichtshof, dass die Verletzung erst durch den Sturz auf die Piste – und dadurch eine Einwirkung von außen – verursacht wurde (AZ: IV ZR 29/09). Der Aufprall war in den Augen der Richter die notwendige Fremdeinwirkung und nicht die Eigenbewegung des Wintersportlers.
Eigenbewegung oder Fremdeinwirkung
Dass dieses Urteil erst in dritter Instanz gefällt wurde, zeigt wie schwierig es teilweise ist, Sportverletzungen zu versichern. Denn viele Unfälle passieren ohne Fremdeinwirkung. So kann man umknicken, beim Kraftsport kann eine Sehne reißen oder bei jedem Sprint kann ein Muskelfaserriss auftreten. Hier übernimmt die Unfallversicherung nicht, da die Eigenbewegung die Verletzung zur Folge hatte.
Solche Verletzungen sind nur versichert, wenn sie auch explizit in der Police aufgeführt sind. Um sich im Verletzungsfall abzusichern, sollten Freizeitsportler bei der Unfallversicherung in jedem Fall auch „Eigenbewegungen“ und „erhöhte Kraftanstrengung“ mit versichern. Im Falle eines Falles räumen diese Zusatzversicherungen jeglichen Zweifel aus, ob die Versicherung haften muss.