Vereinfacht gesprochen, stellt eine Aktie ein Anteil an einem Unternehmen dar. Es handelt sich dabei also um ein Wertpapier. Aktien gehören damit zu den Sachwerten, im Gegensatz zu reinen Geldwerten wie Renten, Tagesgeldern oder Schatzbriefen.
Aktien sind Anteilsscheine an einem Unternehmen
In Deutschland wird der Handel mit Aktien durch das deutsche Aktiengesetz geregelt. Darin ist auch definiert, was eine Aktie darstellt und welche Rechte und Pflichten mit dem Aktienbesitz einhergehen. Klaut §1 des Aktiengesetzes ist eine Aktie ein Bruchteil des Grundkapitals einer Gesellschaft.
Die älteste Aktie datiert auf das 13. Jahrhundert
In Deutschland werden Unternehmen, die ihr Grundkapital in Aktien aufteilen, als Aktiengesellschaften bezeichnet. Dabei können Aktien an der Börse gehandelt werden, müssen sie aber nicht. Übrigens, früher wurden Aktien tatsächlich als gedruckte Urkunden ausgegeben. Daher stammt auch der Begriff Wertpapier. Heute werden Aktien für Ihre Besitzer von Banken verwaltet. Diese Entwicklung hatte kosten- und sicherheitstechnische Gründe.
Als eine der erste Aktien aus heutiger Sicht gilt eine Urkunde der schwedischen Kupfermine in Falun. Sie datriert auf das Jahr 1288 und gilt als die Älteste noch bestehende Aktiengesellschaft der Welt. Die Gesellschaft heißt heute Stora Kopparbergs Bergslags Aktiebolag.