Die Angst geht um unter Deutschlands Steuersündern. Deutsche Finanzbehörden kaufen weiterhin Steuer-CDs aus der Schweiz und Lichtenstein an, um mögliche Steuerhinterzieher zu entlarven. Das prominenteste Beispiel ist sicherlich Uli Hoeneß. Die Steueraffäre um den Präsidenten des FC Bayern München hat nach Angaben des Manager-Magazins dazu geführt, dass die Zahl an Selbstanzeigen deutlich gestiegen ist.
Über 6.000 Steuersündern habenunter Berufung auf die 16 Landesfinanzämter in diesem Jahr bereits versucht, durch eine Selbstanzeige einer höheren Bestrafung zu entgehen. Allerdings bleibt nicht jeder Steuersünder straffrei.
Darauf müssen Sie achten
Was zählt sind Fakten und nicht die bloße Absicht. Wer durch eine Selbstanzeige straffrei bleiben will, muss dem Finanzamt Fakten präsentieren. Ein Hinweis auf geheime Konten im Ausland reicht nicht aus. Stattdessen müssen die verschwiegenen Einkünfte genau beziffert und für jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden.
Weiterhin dürfen bisher noch keine Ermittlungen gegen den Steuersünder eingeleitet worden sein, ansonsten ist die Selbstanzeige nichtig. Für mögliche Schwarzgeldbesitzer droht ein Wettlauf gegen die Zeit, weil man alle Bankdaten und Kontoauszüge aus der Vergangenheit einreichen muss, aus denen das versteckte Auslandsvermögen genau ersichtlich ist.
Ist die Selbstanzeige erfolgreich, müssen die hinterzogenen Steuern plus Zinsen innerhalb eines Monats ans Finanzamt nachgezahlt werden. Erst dann hat ein Steuersünder wieder seine Ruhe.
Ansonsten drohen erwischten Steuersündern hohe Geldbußen und Gefängnisstrafen, denn beim Thema Steuerhinterziehung versteht der Staat keinen Spaß.
Unser Tipp:
Sollten Sie ein Auslandskonto haben, dann lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten. Falls Sie Ihre versteckten Einkünfte nicht genau ermitteln lassen, können Sie auch eine so genannte Stufenselbstanzeige in Erwägung ziehen.
Statt einer genauen Summe schätzen Sie Ihre unversteuerten Einnahmen auf dem Auslandskonto und bilden einen Sicherheitsaufschlag. Zahlen Sie die so geschätzte Steuerschuld, können Sie einer Strafe entgehen. Im nächsten Schritt wird dann die genaue Steuersumme berechnet.