Rein rechtlich gibt es kein Gesetzt, das den Kreditzinsen ein Limit setzt. Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat auch das deutsche Zivilrecht eine Zinsfreiheit für Privatzinsen beschlossen. Sowohl Zinsart, Zinssatz, Zinsberechnung sowie Zinshöhe hängen von der partnerschaftlichen Vereinbarung bzw. vom Vertrag ab. Formell gesehen gibt es also keine maximale Zinshöhe. Es greift aber eine andere Klausel, die eher etwas schwammig gefasst ist: die so genannte Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB), die Wucherzinsen untersagt.
Was heißt sittenwidrig?
Sittenwidrig beschreibt in diesem Fall einen wucherähnlichen Zinssatz, wobei Wucher sogar einen schweren Sonderfall von Sittenwidrigkeit darstellt. Ein Zinsgeschäft kann dabei auch ohne Wucher bereits sittenwidrig sein. Ob ein Darlehen sittenwidrig ist, ist aber im Einzelfall durch ein Gericht festzulegen.
Um Sittenwidrigkeit zu erzielen, muss ein „auffälliges Missverhältnis“ zwischen Leistung (Kreditsumme) und Gegenleistung (Zinszahlung) herrschen (§ 138 Abs. 2 BGB) Durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshof (BGH) wurde diese Sittenwidrigkeit präzisiert. Laut BGH liegt Zinswucher vor, wenn der vom Gläubiger verlangte Zinssatz mindestens doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Marktzins. Liegt dieser beispielsweise bei 5 Prozent, dürfen Kreditzinsen die 10 Prozent nicht übersteigen. Der relative Zinssatz beträgt hier 100 Prozent.
Doch auch diese Regelung ist nicht unbedingt zufrieden stellend. Denn gerade in Hochzinsphasen kann die absolute Zinsdifferenz schon wucherisch sein. Beträgt der Marktzins beispielsweise 16 Prozent, der verlangte Zinssatz aber 29 Prozent, ist der relative Zinssatz mit 81,25 Prozent unterhalb der Sittenwidrigkeit. Dennoch wäre ein Zinssatz von 29 Prozent nicht vereinbar, da ein Unterschied zwischen den beiden Zinssätzen über 12 Prozent bereits wucherisch ist.
Vereinfacht kann man sagen, dass der Unterschied zwischen Marktzins und Kreditzins nicht mehr als 12 Prozent betragen darf und der relative Zinssatz unter 100 Prozent liegen muss. Dies gilt sowohl für den privaten wie auch für den geschäftlichen Kredit.
Auch bei einem langfristigen Kredit sollte man daher immer wieder Marktzinsen und Kreditzinsen vergleichen. Denn wenn sich aus dem Vergleich ergibt, dass man Wucherzinsen bezahlen muss, ist dies ein unseriöses Angebot und nicht annehmbar. Laut § 291 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist Zinswucher sogar eine strafbare Handlung.