Wie hoch darf eine Mietkaution sein?
Gesetzlich ist es nicht geregelt, dass der Mieter eine Mietkaution zahlen muss. Jedoch verzichten die wenigsten Vermieter auf diese Sicherheit. Denn mithilfe der Kaution ist der Vermieter gegen eventuelle Schäden abgesichert. „Die maximale Obergrenze für die Mietkaution liegt bei drei Monatsmieten. Dabei wird die Kaution an der Miethöhe beim Einzug gemessen. Wenn die Miete im Verlauf des Mietverhältnisses allerdings erhöht wird, darf die Kaution nicht ebenfalls erhöht werden“, so der Rechtsexperte Mingers.
Für welche Schäden kann die Kaution eingesetzt werden?
Neben Schulden durch Mietrückstände, Schäden am Mietobjekt oder nicht aufgeführte Schönheitsreparaturen können auch ausstehende Betriebskostennachzahlungen mit der Kaution gedeckt werden. Allerdings muss immer zwischen einem wirklichen Schaden oder gewöhnlicher Abnutzung unterschieden werden. In diesem Zusammenhang erklärt der Rechtsexperte: „Ein Kratzer auf der Herdplatte oder Laufspuren auf dem Teppich können nicht durch das Verrechnen mit der Kaution behoben werden – Weinflecken im Teppich oder Bohrlöcher in den Fliesen hingegen schon. Auch Kratzspuren von Katzen oder Hunden gelten nicht als zu begleichende Schäden, wenn der Vermieter der Haustierhaltung vorher zugestimmt hat.“
Wann ist die Mietkaution zu entrichten?
Die Zahlung wird meist beim Einzug eingefordert. „Der Mieter kann dabei auch eine Ratenzahlung in drei gleichen Teilen ausmachen. Dabei kann die erste Rate gezahlt werden, wenn das Mietverhältnis beginnt und die anderen beiden Raten folgen in den darauffolgenden Monaten“, weiß der Rechtsexperte Mingers.
Gibt es eine Regelung, wie eine Kaution zu zahlen ist?
Als erste Möglichkeit kann der Mieter das Geld als Barkaution aushändigen oder die Kaution überweisen. „Dabei muss der Vermieter jedoch darauf achten, dass die Kaution getrennt von seinem eigentlichen Vermögen angelegt wird. Denn solange der Mieter keine Schulden beim Vermieter hat, gehört die Kaution nicht zum Vermögen des Vermieters. Zudem sollten Mieter die Zahlungsquittung bzw. den Kontoauszug sicher aufbewahren, damit später keine Zweifel auftreten können“, rät der Rechtsexperte Mingers.
Die zweite Möglichkeit ist, dass der Mieter selbst ein Mietkautionskonto anlegt. Sobald der Vermieter auf dieses Geld zugreifen will, muss er den Mieter informieren – verhindern kann es der Mieter allerdings nicht.
Eine Mietkaution zu vereinbaren, bei der Kreditinstitute mit einer Bankbürgschaft, Eltern oder andere Verwandte mit einer Kautionsbürgschaft bürgen, ist eine weitere Variante. Mingers betont: „In diesem Falle müssen die hohen Gebühren der Banken für eine Bürgschaft bedacht werden. Außerdem ist eine Mietbürgschaft keine Absicherung für den Mieter. Wenn der Vermieter Mietschulden mithilfe der Mietkaution ausgleichen will, holt sich die Bank oder die Versicherung die Summe beim Mieter zurück.“