Um Gründern, die über wenig Kapital und keine Sicherheiten verfügen, die Möglichkeit zur Unternehmensgründung zu geben, wurden die Bürgschaftsbanken ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um privatwirtschaftlich organisierte und vom Staat unterstützte Förderbanken. Ihr Ziel ist es, Freiberufler oder gewerbliche Unternehmen bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung zu unterstützen.
Die Geldinstitute brauchen bei der Kreditvergabe eine Sicherheit des Antragstellers. Wenn keine Sicherheit vorhanden ist, helfen die Bürgschaftsbanken, da die von ihnen gewährten Bürgschaften für die Kreditinstitute als vollwertige Sicherheit gelten. Um den Gegenwert zu finanzieren, erhalten die Bürgschaftsbanken vom Bund und den Ländern Rückbürgschaften und vergeben daher öffentliche Bürgschaften. Dabei hat jedes Bundesland eine eigene Bürgschaftsbank.
Wie hoch ist die Bürgschaft?
Eine Bürgschaftsbank kann dabei nicht das gesamte unternehmerische Risiko absichern. Daher wird für maximal 70 Prozent des Investitionsvolumens gebürgt. Bei Existenzgründern sind auch 80 Prozent möglich. Dem Kreditinstitut bleibt also ein minimales Restrisiko von 20 Prozent.
Was wird gefördert?
Neben Existenzgründungen können alle wirtschaftlich sinnvollen Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze unterstützt werden. Nicht gefördert werden Sanierungen und Bürgschaften für Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite.
Wie beantragt man eine Bürgschaft?
Die Bürgschaft wird nicht bei der Bürgschaftsbank direkt beantragt. Vielmehr obliegt es dem Kreditinstitut unter Berücksichtigung des Businessplans, bei der Bürgschaftsbank vorstellig zu werden und zu ermitteln, ob das Vorhaben förderungswürdig ist. Beantragt werden kann eine Bürgschaft beliebig oft, dabei darf die Bürgschaft ein Gesamtvolumen von 1 Million Euro nicht übersteigen.