Steuerspartipps für Studenten – Teil 1 istockphoto.com/bluestocking
  • Marco Heibel

Steuerspartipps für Studenten – Teil 1

Studieren ist Luxus, und für viele Studenten ist ein Job neben der Uni ein Muss. Doch mit dem Nebenverdienst kann auch der Fiskus kommen und die Hand aufhalten. Erfahren Sie hier, wie Sie als Student Steuern sparen können.

Grundsätzlich darf ein Student mit seinem Nebenverdienst 8.004 Euro im Jahr verdienen, ohne eine Steuererklärung machen zu müssen. So hoch ist nämlich der Steuerfreibetrag für jeden ledigen Erwachsenen in Deutschland. Allerdings gibt es noch ein Schlupfloch für weitere steuerfreie Einnahmen: Wer einem Nebenjob nachgeht (nicht zu verwechseln mit einem Minijob, bei dem man monatlich „nur“ 400 Euro verdienen darf), erhöht seinen Freibetrag auf bis zu 9.040 Euro im Jahr.

Über 8.004 Euro hinaus steuerfrei bleiben

Die Erklärung: Bei einem Nebenjob kann man in der Steuererklärung den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro sowie den Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro geltend machen. Liegen Sonderausgaben vor, welche höher ausfallen als der Pauschbetrag, kann man diese selbstredend ebenfalls geltend machen. Solche Sonderausgaben sind beispielsweise Aufwendungen für Versicherungen (Krankenversicherung ab dem 25. Lebensjahr, Lebens-/Rentenversicherungen etc.) oder Aufwendungen für das Erststudium.

Wer dagegen „nur“ einen Minijob ausführt, muss keine Steuererklärung abgeben. Steuern und Sozialabgaben werden in diesem Fall vom Arbeitgeber direkt abgeführt. Wenn Studenten einen Minijob und einen Nebenjob parallel ausüben, bleibt der Minijob ebenfalls steuerfrei.

Zusatzverdienst bei Bafög

Bei vielen Studenten sind die monatlichen Einnahmen eine Kombination aus Bafög und dem Nebenverdienst. Ist dies der Fall, darf sich ein Student nicht mehr als 407 Euro im Monat dazu verdienen. Für jeden Euro, den sein Verdienst diese Grenze übersteigt, wird das Bafög um ebendiese Differenz gekürzt. Hinzu kommt, dass man in diesem Fall der Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern erlischt. Zu viel Geld neben der Uni zu verdienen, lohnt sich für Bafög-Empfänger also nicht, im Gegenteil schadet es sogar.

Unterschiede beim Bachelor- und Masterstudium

Bei einem Bachelor-Studium können Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben für dasselbe Kalenderjahr geltend gemacht werden (bis zu 6.000 Euro), sofern der Student neben der Uni jobbt. Wer den Master bzw. ein Zweitstudium anhängt, kann Ausbildungskosten als Werbungskosten als Verlustvortrag geltend machen, sodass der Verlust mit dem ersten Einkommensjahr nach dem Abschluss verrechnet wird.

Im zweiten Teil: Was Studenten bei der Steuererklärung geltend machen können