Am einfachsten kündigen Sie Ihre Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres. Hierbei müssen Sie nur die dreimonatige Kündigungsfrist beachten. Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung genügt sogar normalerweise eine Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Machen Sie sich am besten eine Liste, wann Ihre Versicherungen auslaufen. Verschicken Sie ferner Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Kündigung durch Widerruf
Doch manchmal möchte man nicht noch weitere sieben, acht, neun oder mehr Monate für eine Leistung bezahlen, die man gar nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Haben Sie eine Versicherung erst vor zwei Wochen abgeschlossen (bei Lebensversicherungen 30 Tage), können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. So können Sie eventuelle „Schnellschüsse“ noch einmal gerade biegen. Auch bei Widerruf ist es empfehlenswert, Ihr Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer zu schicken.
Kündigung nach Schaden
Interessant wird es bei Schadenversicherungen: Hier haben sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch Ihr Versicherer Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall (bei Rechtsschutzversicherungen nach zwei Fällen).
Kündigung nach Beitragserhöhung
Der häufigste Auslöser für Unzufriedenheit ist aber eine Beitragserhöhung. In einem solchen Fall steigen Ihre Kosten, ohne dass sich der Schutz in gleichem Maße erhöht. Der Versicherer beruft sich in einem solchen Fall oft auf eine Beitragsanpassungsklausel. Allerdings haben Sie das Recht, die Versicherung im ersten Monat nach dem Erhöhungstermin zu kündigen.