Kfz-Haftpflichtversicherung als minimaler Schutz
Grundsätzlich muss jeder, der in Deutschland ein Kraftfahrzeug anmelden möchte, zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese stellt allerdings nur einen Basisschutz dar. Sie kommt für Unfallschäden auf und steht bei (unberechtigten) Schadensersatzklagen zur Seite.
Wie viel Sie Ihrem Versicherer für Ihre Police bezahlen müssen, hängt von u.a. von Ihrem Fahrzeugtyp ab, Ihrer Schadensfreiheitsklasse und Ihrer jährlichen Fahrleistung. Grundsätzlich gilt, dass Fahranfänger zwar in der Schadenfreiheitsklasse Null, aber bei bis zu 240 Prozent des Basisbetrages einsteigen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung macht am ehesten für Leute Sinn, die wenig fahren, sparen wollen und/oder bereits ein älteres Auto mit geringem Restwert besitzen. Wenn Sie sich dagegen einen Neuwagen kaufen, sollten Sie eine Voll- oder zumindest eine Teilkaskoversicherung vorziehen.
Vollkaskoversicherung vs. Teilkaskoversicherung
Kaskoversicherungen ersetzen deutlich mehr Schäden als eine einfache Kfz-Haftpflichtversicherung. So leistet eine Teilkaskoversicherung Ersatz u.a. bei Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildunfällen und Marderschäden.
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus noch Schäden am Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle, bei Fahrerflucht des Unfallgegners oder bei mutwilliger Beschädigung durch Fremde. Dieser „Rundumschutz“ hat natürlich seinen Preis und macht vor allem in den ersten zwei bis vier Jahren nach dem Kauf eines Neuwagens Sinn (je nach Anschaffungs- bzw. Restwert des Fahrzeugs).
Danach kann ein Wechsel in eine Teilkaskoversicherung oft ratsam sein – muss es aber nicht. Der Grund: Anders als in der Teilkaskoversicherung gibt es bei der Vollkasko Schadensfreiheitsklassen. Wer seine Versicherung über mehrere Jahre nicht benötigt hat, ist dadurch mit der Fortführung seiner Vollkaskoversicherung unter Umständen sogar günstiger dran – bei höherem Schutz.