Die Gründungsförderung der KfW Bankengruppe, der Förderbank des Bundes, richtet sich an Personen und Unternehmen, die sich selbstständig machen wollen oder seit höchstens drei Jahren selbstständig sind. Seit dem 1. April 2011 können sie den KfW-Gründerkredit – StartGeld oder den KfW-Gründerkredit – Universell beantragen.
Starthilfe für Freiberufler
Der KfW-Gründerkredit – StartGeld löste das Förderprogramm KfW-StartGeld ab, das zum 31. März 2011 eingestellt wurde. Wie sein Vorgänger ist das neue Förderangebot für Gründerinnen und Gründer aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gedacht. Es ermöglicht beispielsweise Investitionen oder Betriebsmittel für Neugründungen oder Betriebsübernahmen.
Neu ist, dass der Finanzierungshöchstbetrag von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben wurde. Und Betriebsmittel können statt bis 20.000 Euro nun bis 30.000 Euro finanziert werden. Zudem wurde die Beantragung eines KfW-Gründerkredits vereinfacht. Für Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 25.000 Euro verlangt die KfW keinen Liquiditätsplan mehr. Von den Kreditrisiken der Bank oder Sparkasse übernimmt die KfW 80 Prozent.
Mehr Geld für Investitionen
Gegenüber seinem Vorgänger, dem KfW-Unternehmerkredit, weist der neue KfW-Gründerkredit – Universell nur wenige Änderungen auf. Die Förderzwecke sind die gleichen, etwa Investitionen in Grundstücke und Gebäude oder den Kauf von Maschinen und Anlagen.Allerdings liegt der Kredithöchstbetrag mit 10 Millionen Euro um ein Vielfaches über dem bisherigen Höchstbetrag. Das Förderangebot kann erst nach dem dritten, in Ausnahmefällen auch ab dem zweiten Geschäftsjahr beantragt werden.
Die Zinsen des KfW-Gründerkredit – Universell sind abhängig vom Risiko. Es kann nicht teilweise von der KfW Bankengruppe per Haftungsfreistellung übernommen werden. Da die Hausbank das Risiko des Kreditausfalls alleine trägt, legt sie die Höhe der Zinsen fest.
Autor: Andreas Hottenrott