Die Bundesregierung und betroffene Energieunternahmen haben einem Medienbericht zufolge beschlossen, eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu gründen, deren Aufgabe es ist, alte Atomkraftwerke abzureißen und radioaktiven Müll zu lagern. Außerdem sollen die Kosten für die noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke übernommen werden.
Während sich die Energiekonzerne lediglich mit einer bisher gebildeten Rücklage an den Kosten für den Atomausstieg beteiligen, werden alle weiteren Kosten vom Steuerzahler übernommen und der Staat übernimmt die Risiken des Atomausstiegs. Mit diesem Vorhaben stehlen sich die Konzerne aus der Verantwortung für den verursachten Atommüll.
Im Gegenzug haben sich die Konzerne dazu bereit erklärt, diverse Klagen gegen den Staat fallen zu lassen, die mit dem Atomausstieg verbunden sind. Dabei geht es um hohe Milliardenbeträge, beispielsweise für die frühzeitige Stilllegung älterer Atomkraftwerke.
Nach Auffassung von Rechtsexperten bestehen durchaus gute Erfolgsaussichten für einige der Klagen, da einige im Zuge des Atomausstiegs beschlossene Gesetze verfassungswidrig sein oder gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Während der Steuerzahler wieder einmal mehr belastet wird, dürfen die AKW-Betreiber auf hohe Rückzahlungen hoffen.