Wenn Sie über einen längeren Zeitraum im Krankenhaus liegen oder gerade ein Auslandssemester absolvieren, kann es auch in Zeiten des Online-Banking sinnvoll sein, einen engen Vertrauten mit einer Bankvollmacht auszustatten. Immerhin ist (temporäre) Abwesenheit oder Indisponiertheit keine Entschuldigung für unbeglichene Rechnungen. Dennoch sollten Sie bei der Erteilung einer Bankvollmacht sehr bedacht vorgehen, weil Sie damit dem Bevollmächtigten umfassende Rechte einräumen.
Welche Vollmachten kann man erteilen?
Jede Bank verfügt üblicherweise über vorgefertigte Formulare zum Ausstellen einer Vollmacht. Hierbei unterscheidet man zwischen der Vollmacht für eine Person (A-Vollmacht) und der für zwei Personen (B-Vollmacht). In letzterem Fall müssen die Bevollmächtigten sämtliche Dokumente gemeinsam unterzeichnen.
Es gibt aber auch noch so etwas wie eine Vollmacht „light“. Wer lediglich erreichen möchte, dass seine Rechnungen weiter bezahlt werden, kann seinem Vertrauten auch eine bloße Verfügungsberechtigung für das Girokonto erteilen.
Welche Rechte haben die Bevollmächtigten?
Vollmachtsformulare gewähren dem Bevollmächtigten üblicherweise umfassenden Zugriff auf alle Girokonten und Geldanlagen des Ausstellers. Er erhält also in vielerlei Hinsicht die gleichen Rechte wie der Inhaber. Bankvollmachten haben aber auch Grenzen: So dürfen Bevollmächtigte keine neuen Kredite aufnehmen, ebenso wenig ist die Erweiterung eines bestehenden Kredits erlaubt. Ferner sind Bevollmächtigte üblicherweise nicht in der Lage, Konten zu kündigen oder Untervollmachten zu erteilen.
Wie lange läuft eine Bankvollmacht?
Bankvollmachten sind grundsätzlich unbefristet, sie können aber jederzeit vom Ausstellenden gekündigt werden. Ein formloses Schreiben an die Bank genügt oft. Wenn der Ausstellende verstirbt, läuft die Bankvollmacht so lange weiter, bis ein Erbe sie widerruft.
Jeder sollte sich bewusst sein, welche Rechte er einem anderen Menschen mit einer Bankvollmacht einräumt. Schließlich ist das Missbrauchspotenzial enorm. Suchen Sie sich also jemanden, dem Sie blind vertrauen können. Überdenken Sie diesen Schritt nach Möglichkeit gut, ehe Sie Ihre Unterschrift unter das Formular setzen. Schließlich haben Sie keine rechtliche Handhabe, wenn ein anderer sich auf Ihre Kosten bereichert.