Was ist die Abgeltungssteuer?
Im Jahr 2009 löste die Abgeltungssteuer das alte Besteuerungsverfahren von Einkünften aus Kapitalerträgen ab. Seitdem gilt: Alle Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen im Steuerjahr, die den Steuerpauschbetrag von 801 Euro (Ledige) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete) übertreffen, werden pauschal mit 25 Prozent Einkommensteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer belastet.
Abgeltungssteuer: Was muss man bei der Steuererklärung beachten?
Wie bereits angedeutet, bleiben Kapitalerträge und Kursgewinne in Höhe des Sparerpauschbetrags von 801 Euro bzw. 1.602 Euro steuerfrei.
Bei einem Steuersatz von unter 25 Prozent haben Sie das Recht, sich nach ihrem individuellen Satz besteuern zu lassen. Hierzu müssen Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag stellen. Die größten Profiteure der Abgeltungssteuer sind aber sicherlich Menschen mit einem hohen Steuersatz von weit mehr als 25 Prozent.
Für die Kapitalerträge und die privaten Veräußerungsgeschäfte dürfen keine Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Abgeltungsteuer gilt dagegen nicht bei Spekulationsgeschäften mit Immobilien.