Kranken- und Pflegeversicherung
An einer Kranken- und Pflegeversicherung kommt in Deutschland niemand vorbei. Seit dem 1. Januar 2009 muss per Gesetz jeder Bundesbürger krankenversichert sein. Wer nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegt, kann sich auch privat versichern. U.a. Kinder, Auszubildende und Studenten bis zu einem gewissen Alter sind über die Eltern krankenversichert. Krankenkassen decken viele Leistungen nur zum Teil oder gar nicht ab. Das Angebot kann gerade bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV) stark variieren.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für jeden, der ein zulassungspflichtiges Fahrzeug in Deutschland hält. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie sollte aber die erste Versicherung sein, die Sie freiwillig abschließen. Der Grund: Ist man nicht versichert und verursacht einen Schaden, haftet man mit seinem Privatvermögen. Das kann je nach Größe des Schadens schmerzlich bis existenzgefährdend werden. Eine Privathaftpflichtversicherung sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)
Wer kann schon sagen, ob man morgen, in einem oder in zehn Jahren seinen Beruf noch ausüben kann? Daher gehört auch eine BUV zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Man sollte sie so früh wie möglich abschließen, da man in jungen Jahren in den seltensten Fällen Probleme mit der Gesundheitsprüfung hat. Wichtig: Wer sich bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung ein Nachversicherungsrecht sichert, kann seine Beiträge (und somit seine Leistungen) nachträglich erhöhen. Wer nicht berufstätig ist und somit keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, sollte über eine Unfallversicherung nachdenken. Diese sichert einem für den Fall der Invalidität in Folge eines Unfalls lebenslang finanzielle Unterstützung.
Empfehlenswert, aber kein Muss: Hausratversicherung & Co.
Die vier oben genannten Versicherungen sollten Sie sich nach Möglichkeit leisten. Hinzu kommen ein paar Versicherungen, die man unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen und bei entsprechendem Einkommen wahrnehmen sollte.
Eine Hausratversicherung etwa übernimmt Vandalismus- und Einbruchschäden, sowie Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm oder Leitungswasser in Ihrer Wohnung. Wer eine Immobilie besitzt, kann diese durch eine Wohngebäudeversicherung schützen. Diese deckt nicht nur Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden ab, sondern auch die Kosten für die Sanierung nach solchen Schäden. Für junge Eltern und/oder junge Eigenheimbesitzer bietet sich zudem eine Risikolebensversicherung an, um seinen Ehepartner und seine Kinder für den Todesfall abzusichern.