Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer (abgesehen von geringfügig Beschäftigten) zahlt automatisch einen Teil seines Gehalts in diese Sozialversicherung ein. Wie der Name sagt, soll die Arbeitslosenversicherung beim Verlust der Arbeitsstelle die Grundversorgung sicherstellen.
Schwieriger sieht es bei Selbständigen aus. An Arbeit fehlt es zwar den wenigsten, die Bezahlung reicht bei einigen aber nicht aus. Irgendwann muss man sich eingestehen, dass es mit der Selbständigkeit nicht geklappt hat. Dann bleibt einem nichts übrig, als den Laden dicht zu machen und sich arbeitslos zu melden. In diesem Fall profitiert jeder, der bereits im Vorfeld eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen hat. Seit 2006 können sich Selbständige unter gewissen Voraussetzungen gegen die Arbeitslosigkeit versichern. Dies ist in dem Gesetz zur freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit festgehalten.
Wer darf sich versichern?
Jeder, der entweder einen Angehörigen mindestens 14 Stunden pro Woche pflegt oder in seiner Selbständigkeit 15 Stunden arbeitet, kann sich versichern. Auch wer außerhalb der EU oder assoziierten Staaten arbeitet, kann eine Arbeitslosenversicherung abschließen.
Weiterhin muss beim Abschluss der Versicherung innerhalb der letzten zwei Jahre eine zwölfmonatige Versicherungspflicht vorgelegen haben. Freiwillig weiterversichern kann sich also nur der Selbständige, der bei der Aufnahme der selbständigen Arbeit in den zwei Jahren davon mindestens 12 Monate gegen Arbeitslosigkeit versichert war. Zudem muss die freiwillige Weiterversicherung in den ersten drei Monaten der Selbständigkeit bei der örtlichen Arbeitsagentur beantragt werden. Danach ist die Weiterversicherung nicht mehr möglich.
Lohnt sich die Versicherung?
Die alles entscheidende Frage lautet aber natürlich, ob sich die freiwillige Weiterversicherung überhaupt lohnt. Seit 2011 kann das bezweifelt werden. Die Basis des Monatsbeitrags beträgt seit diesem Jahr 3 Prozent der Bezugsgröße, wobei für Existenzgründer der Beitrag zunächst um 50 Prozent reduziert ist. Dementsprechend kostet die Versicherung für Selbständige monatlich je nach Bundesland und Abschluss der Versicherung zwischen 65 und 77 Euro (gerundet). Deutlich günstiger ist die Versicherung für Pflegebeschäftigte. Diese zahlen zwischen 6 und 8 Euro.
Insgesamt kann man die Leistungen zweimal in Anspruch nehmen. Anschließend ist eine regelmäßige Versicherung nicht mehr möglich. Die Auszahlung richtet sich dann nach der Beschäftigung, der Qualifikation und der Lohnsteuergruppe. Ohne Berufsausbildung (Q-Gruppe 4) werden 2011 etwa 706,80 Euro (West) und 597,30 Euro (Ost) ausbezahlt. Der Höchstsatz gilt für Hoch-/Fachhochschule (Q-Gruppe 1). Hier bekommt man zwischen 1.245,30 Euro (West) und 1.110,00 Euro (Ost). Wie lange die Leistung ausbezahlt wird, hängt zudem vom Alter des Versicherten und der Dauer der Beitragszahlung ab.
Bei der einfachen Rechnung wird schnell klar, dass sich für einen Selbständigen diese freiwillige Versicherung kaum lohnt. Anders sieht es für Pflegetätigkeiten aus. Da diese subventioniert werden, kann eine freiwillige Weiterversicherung hier eine wertvolle finanzielle Hilfe sein.